Was tun, wenn ...?
Vor Schulbeginn in der Schule anrufen und Bescheid geben! Eventuell auf Band sprechen (Name, Klasse, Teilnahme an der BGs angeben!). Eine begründete schriftliche Entschuldigung sollte bei Rückkehr in die Schule, spätestens am dritten Tag der Erkrankung vorgezeigt werden. (§ 22 GsO) Dafür genügt auch ein Eintrag im Schuljahresplaner auf der dafür vorgesehenen Seite. (S. 100, 101)
Wenn Ihr Kind während der Schule erkrankt oder einen Unfall hat, informiert die Schule Sie und kümmert sich um die Erstversorgung. Bitte hinterlassen Sie hierfür Notfallnummern und achten Sie darauf, dass diese aktuell bleiben. Auch die Angabe einer Vertrauensperson, die für Sie einspringen kann, ist sinnvoll.
Die Klassenleitung darf bis zu einer Dauer von drei Tagen befreien, aber nicht unmittelbar vor bzw. direkt nach den Ferien! Im letztgenannten Fall ist ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung zu stellen, der nur im Ausnahmefall genehmigt werden kann.
Die Lehrer/-innen stehen Ihnen gerne zu Gesprächen zur Verfügung, jedoch nicht während der Unterrichtszeit und nur nach Voranmeldung. Zur Terminvereinbarung können Sie der Lehrerin eine Nachricht im Hausaufgabenheft, in Sdui oder in einer E-Mail zukommen lassen.
Sollte Ihr Kind einmal von Läusen befallen sein, behandeln Sie es mit entsprechenden Präparaten aus der Apotheke und informieren Sie die Schule! Nach einer erfolgreichen Behandlung kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen. Wir bitten um die Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung.