Vor Schulbeginn in der Schule anrufen und Bescheid geben! Eventuell auf Band sprechen (Name, Klasse, Teilnahme an der BGs angeben!). Eine begründete schriftliche Entschuldigung sollte bei Rückkehr in die Schule, spätestens am dritten Tag der Erkrankung vorgezeigt werden. (§ 22 GsO) Dafür genügt auch ein Eintrag im Schuljahresplaner auf der dafür vorgesehenen Seite. (S. 100, 101)